Schritt für Schritt zur eigenen Stiftung
Unser Staat unterstützt Menschen, die durch eine eigene Stiftung Gutes tun wollen. Er gewährt ihnen steuerliche Vergünstigungen, die es nur für Stiftungen gibt. Ihre Treuhandstiftung (unselbstständige Stiftung) unter dem Dach Caritas-Stiftung Konstanz und Hegau erhält von Seiten des Staates die gleichen steuerlichen Vorteile wie eine rechtlich selbstständige Stiftung. Sie können bis zu 1 Mio. Euro innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren steuerlich absetzen. Spenden oder Vermächtnisse werden nicht in diesem Maß begünstigt.
Eine Besonderheit wird auch im Erbschaftssteuerrecht gewährt. Wenn Sie ein Vermögen, das Sie selbst geerbt haben, in eine Stiftung fließen lassen, erhalten Sie bis zu 24 Monate nach Erhalt des Erbes die darauf angefallene Erbschaftssteuer vom Finanzamt erstattet.
Eine eigene Stiftung unter dem Dach der Caritas Stiftung Konstanz und Hegau ist eine nachhaltige Geldanlage. Da sie erhebliche Verwaltungskosten gegenüber einer selbständigen Stiftung sparen und gleichzeitig alle steuerrechtlichen Vorteile nutzen.
Die Gründung Ihrer Stiftung
Eine Stiftungsgründung kann von Todes wegen erfolgen, also erst errichtet werden, wenn Sie verstorben sind. So können Sie über Ihr Vermögen bis dahin frei verfügen. Dazu bedarf es einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen (Testament).
Sie können aber auch eine Stiftung zu Lebzeiten errichten, auf Wunsch mit einem kleineren Vermögen beginnen und dann später beispielsweise von Todes wegen noch weiteres Vermögen in die Stiftung überführen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Errichtung Ihrer Stiftung sowohl in rechtlicher wie in steuerrechtlicher Hinsicht. Durch unsere jahrelange Erfahrung im Stiftungsrecht sind wir in der Lage, Ihre besonderen Wünsche umzusetzen.
Die Verwaltung Ihrer Stiftung
Ihre Stiftung wird entsprechend Ihrer Vorgaben errichtet: Sie bestimmen den Stiftungszweck. Auch wie die Stiftung Geld anlegen soll, kann von Ihnen geregelt werden. Und selbstverständlich kann Ihre Stiftung auch unter dem Dach der Caritas-Stiftung Konstanz und Hegau Ihren Namen tragen. Folgende Verwaltungstätigkeiten übernehmen wir dabei:
- Buchhaltung
- Anlage des Stiftungsvermögens und Überwachung der Entwicklung
- Jährliche Ausschüttung für den von Ihnen begünstigten Zweck
- Körperschaftssteuererklärung mit dem Testat eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers
Die Finanzen Ihrer Stiftung stellen wir für Sie stets absolut transparent dar.