Psychosoziale Prozessbegleitung
Besonders bei Kindern und Jugendlichen, aber auch bei Erwachsenen, sind damit viele Ängste und Unsicherheiten verbunden.
Es ist das Ziel der Psychosozialen Prozessbegleitung, diese Sorgen zu verringern. Die Psychosoziale Prozessbegleitung informiert die Zeuginnen und Zeugen über alle Abläufe eines Strafverfahrens und begleitet und unterstützt sie - von der Anzeige bis zum rechtskräftigen Urteil.
Unterstützt und begleitet werden können:
- Kinder und Jugendliche als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten sowie ihre Bezugspersonen
- Erwachsene als Verletzte von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten
- mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung
- mit schweren Tatfolgen
- als Angehörige bei Tötungsdelikten
- als Betroffene von Menschenhandel
Für die Betroffenen ist die Psychosoziale Prozessbegleitung kostenlos. Auf Antrag können die Kosten vom Gericht übernommen werden. Es findet keine Rechtsberatung statt.
Seit dem 01.01.2017 gibt es gemäß des §406g StPO einen Rechtsanspruch auf Psychosoziale Prozessbegleitung. Die Grundsätze der Psychosozialen Prozessbegleitung sind im PsychPbG beschrieben.