Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche
Eine inklusive Gesellschaft setzt auf Vielfalt. Sie bezieht alle Menschen ein, berücksichtigt ihre besonderen Bedürfnisse und schätzt ihre Individualität.
Schulbegleitung soll Teilhabe am Schulalltag ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer Eigenständigkeit unterstützt und gefördert werden. Gemeinsames Unterrichtserleben macht Teilhabe möglich.
Schulbegleitung ist in jeder Schulform möglich und kann sowohl einen Teil als auch den gesamten Schultag umfassen.
Unsere Aufgaben
Unsere Arbeit richtet sich ganz nach den persönlichen Bedürfnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler. Wir helfen
- im Unterricht - zum Beispiel bei der Förderung sozialer Kompetenzen, bei der Verdeutlichung der Arbeitsanweisungen der Lehrkraft, beim Umgang mit speziellen Medien und unterstützter Kommunikation, bei der Strukturierung des Lernens und der Fokussierung auf den Unterricht, mit der Begleitung besonderer Lern- und Ruhephasen und bei der Umsetzung eines Nachteilsausgleichs.
- im Schulalltag - zum Beispiel beim Weg vom einen ins andere Klassenzimmer, beim Essen, beim An- und Ausziehen oder bei pflegerischen Aufgaben.
- im schulischen Freizeitbereich - zum Beispiel in den Pausen, in Arbeitsgemeinschaften und bei Schulausflügen.
- im Dialog mit den Mitschülern und Mitschülerinnen, Eltern, Lehrerinnen und Lehrern und allen Beteiligten.
Informieren, beraten, vernetzen
Wir verstehen uns als Ansprechpartner für Eltern, Schulen, Kindertageseinrichtungen und alle wichtigen Kooperationspartner zum Thema Inklusion und Schule. Wir
- beraten bei Fragen rund um Antragsverfahren und Finanzierung.
- informieren über die Einsatzmöglichkeiten der Schulbegleitung und die konkrete Umsetzung.
- unterstützen bei der Ermittlung geeigneter Rahmenbedingungen in Schulen.
- klären unseren Auftrag sorgfältig ab und evaluieren unsere Einsätze.
- beteiligen uns an Hilfeplangesprächen.
- sind eng vernetzt mit dem mobilen Fachdienst Integration, Kindertageseinrichtungen, Schulen, Sozial- und Jugendämtern, Therapeuten, etc.
Der Fachdienst Inklusion und Schule des Caritasverbandes Konstanz organisiert den Einsatz der Schulbegleiterinnen- und -begleiter. Wir leiten sie fachlich an und bilden sie regelmäßig fort.
Finanzierung
Die Teilnahme am Schulunterricht mithilfe einer Schulbegleitung kann eine Maßnahme zur angemessenen Schulbildung im Rahmen der Eingliederungshilfe sein.
Grundlage hierfür ist die Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger: Der Antrag auf Eingliederungshilfe für Schulbegleitung gemäß den §§ 99, 112 und 75 in SGB IX oder dem Jugendamt SGB IX § 6 i.V.m. §35a SGB VIII. Der entsprechende Leistungsträger überprüft daraufhin den Bedarf, entscheidet über die Gewährung der Hilfe und übernimmt ggf. die Kosten für die Schulbegleitung.
Die Anstellung der Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter und die Abrechnung mit den Kostenträgern erfolgt über den Caritasverband Konstanz.
Unser Zuständigkeitsbereich umfasst den gesamten Landkreis Konstanz.
Gerne beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch!