Bundesteilhabegesetz (BTHG)
2016 hat der Bundestag das "Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung" - das Bundesteilhabegesetz (BTHG) - verabschiedet. Ziel des BTHG ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen gesellschaftlichen Bereichen. Damit werden die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) konkret: Menschen mit Behinderung sollen ihr Leben selbst gestalten dürfen, indem ihre Wünsche und Bedürfnisse in den Mittelpunkt gerückt werden. Alle Leistungen, die ein Mensch aufgrund seiner Behinderung braucht, sollen passgenau und orientiert am individuellen Bedarf des Einzelnen erbracht werden. Das neue BTHG wurde in vier Reformstufen eingeführt und die vollständige Umsetzung 2023 abgeschlossen. Das neue BTHG umfasst u.a. diese wesentlichen Änderungen:
Trennung der Fachleistungen der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen: Seit 2020 gelten für alle Wohnformen die gleichen Regelungen. Die Eingliederungshilfe konzentriert sich nur auf die Leistungen, die Menschen mit Behinderung zur Bewältigung ihres Lebens und zur gesellschaftlichen Teilhabe benötigen - die sogenannten Assistenzleistungen. Die Miete und die Lebenshaltungskosten müssen, wie bei Menschen ohne Behinderung, über das eigene Einkommen und Vermögen oder über Sozialhilfeleistungen gedeckt werden.
Personenzentrierung: Das neue BTHG führt zu einem einem Abschied von Komplexleistungen. Oder anders gesagt: weg von All-Inclusive-Paketen, hin zu individuellen Angeboten. Das BTHG fordert eine Umstellung auf personenzentrierte Leistungen. Grundlegende Änderungen gibt es bei den Eingliederungshilfeleistungen. Das stellt alle Leistungserbringer vor der Herausforderung, ihr Angebot zu differenzieren und neu zusammenzustellen. Folglich muss auch der individuelle Bedarf neu ermittelt werden. Der Bedarf an Assistenzleistungen wird in einem sogenannten Teilhabe- und Gesamtplanverfahren individuell erhoben. Die Bedarfsermittlung erfolgt unter engem Einbezug der Menschen mit Behinderung und ihren Vertretern.
Gesetzliche Normen und Regeln müssen in der Praxis gelebt werden. Deshalb arbeiten wir intensiv an der Ausgestaltung der Vorgaben des BTHG und richten unser Denken, unsere alltägliche Arbeit und unsere Angebote entsprechend aus.