Anschlussunterbringung
Spätestens nach 2 Jahren Aufenthalt in einer Gemeinschaftsunterkunft werden die Flüchtlinge zur "Anschlussunterbringung" auf die verschiedenen Gemeinden des Landkreises Konstanz verteilt.
Unsere Aufgaben
Nach der Zuweisung durch das Landratsamt Konstanz kümmern wir uns um die Flüchtlinge. Wir versuchen, ihnen einen weitgehend strukturierten Tagesablauf zu bieten, ein vertrauensvolles Verhältnis aufzubauen, sie in ein förderliches soziales Umfeld zu integrieren, bei allen Problemen zu beraten und bei Behördengängen zu begleiten.
Abgrenzung zur Migrationsberatung
Die Migrationsberatung richtet sich nur an Flüchtlinge mit gültiger Aufenthaltserlaubnis, während die Anschlussunterbringung auch Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit ablehnendem Bescheid berät. Die Anschlussunterbringung ist allgemein zuständig, wenn ein solcher Flüchtling einer Gemeinde zugewiesen wird. Bei Fragen zur Integrationskursen oder beruflicher Anerkennung wird dieser dann an die Migrationsberatungsstelle weitervermittelt.