Asylbewerberleistungsgesetz
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten Asylsuchende, Personen in Duldung und Menschen mit bestimmten humanitären Aufenthaltstiteln sowie deren Ehegatten, Lebenspartner_innen und minderjährigen Kinder.
Die Leistungen liegen unter dem Niveau der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) oder der Sozialhilfe (SGB XII). Außerdem werden die Leistungen oftmals als Sachleistungen ausgegeben. So bekommen Personen, die in der Erstaufnahmeeinrichtung leben nur ein geringes "Taschengeld”, alle anderen Leistungen (Nahrung, Hygieneartikel, Kleidung) erhalten sie als Sachleistungen.