Zwangsverheiratung
Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn mindestens eine_r der Ehepartner_innen die Ehe nicht aus freiem Willen eingehen. Es besteht ein Unterschied zur sogenannten "arrangierten Ehe", bei der die Betroffenen das Recht haben, den möglichen Partner abzulehnen.
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Factsheet: Zwangsverheiratung (2012)
Abschlussbericht Projekt „Jugend informieren über Zwangsverheiratung“