Schritt für Schritt zur eigenen Stiftung
Sie können mit Ihrer Stiftung Werte verbinden, die Ihnen wichtig sind und die Sie nachhaltig verwirklicht wissen wollen. Eine Stiftungsgründung kann bereits zu Lebzeiten oder aber auch erst nach dem Tod errichtet werden. Zu Lebzeiten kann eine Stiftung bereits mit einem kleinen Vermögen beginnen und Sie gestalten die Verwendung der Mittel aktiv mit. Später kann dann im Rahmen eines Testaments weiteres Vermögen über Ihre Lebzeit hinaus in die Stiftung überführt werden. So bleiben Sie zu Lebzeiten vollständig handlungsfähig Es bieten sich folgende Modelle an: die direkte Beteiligung an unserer Caritas-Stiftung oder die Gründung einer eigenständigen, treuhänderisch verwalteten Stiftung.
Sechs Schritte zur eigenen unselbständigen Stiftung
- Sie bestimmen die Höhe des Stiftungskapitals und legen den Inhalt, das Ziel und den Zweck der Stiftung fest.
- Sie nutzen die Caritas-Stiftung als Fundament. Sie profitieren von deren Erfahrung. Ihre Stiftung wird treuhänderisch verwaltet und organisiert.
- Wir helfen Ihnen, gemeinsam mit Experten eine Stiftungsurkunde, den Treuhandvertrag und die Stiftungssatzung nach Ihren Wünschen zu erstellen.
- Sie übertragen das Stiftungskapital auf Ihre gegründete Stiftung.
- Die Caritas-Stiftung kümmert sich als Treuhänderin um die Anmeldung bei der Stiftungsaufsicht (Regierungspräsidium Freiburg) und beim Finanzamt.
- Sie bestimmen, für welche gemeinnützigen Zwecke die Erträge aus Ihrer Stiftung verwendet werden sollen. Ihr Vermögen bleibt in der Stiftung erhalten.