Folgende Inhalte werden vom Deutschen Caritasverband bereitgestellt. Der Caritasverband Konstanz bietet nicht zu jedem Thema einen Beratungsdinest an.
Glossar: Kinder und Jugendliche
Junge Volljährige
Als junger Volljähriger wird nach Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) definiert „wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“.