Gesetzliche Betreuung mit Verlass
Der Betreuungsverein ist mehr als nur eine Beratungseinrichtung. Zu seinen Aufgaben gehören:
- Führung gesetzlicher Betreuungen
- Gewinnung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
- Beratung, Begleitung und Ausbildung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie von betreuenden Angehörigen
- Aufklärung und Beratung über Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beratung Bevollmächtigter
Ehrenamtliche Betreuung
- Der Betreuungsverein wird von einem Diplom-Sozialpädagogen und weiterem Fachpersonal geleitet. Betreuungen werden aber von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie von betreuenden Angehörige wahrgenommen, die wir unterstützen
- Beratung und Unterstützung bei der Arbeit mit den betreuten Menschen
- Erfahrungsaustausch mit anderen Betreuerinnen und Betreuern
- Arbeitshilfen, Einführungsseminare in das Betreuungsrecht, Fortbildungsmöglichkeiten
- Informationen und Vermittlung zu Fachdiensten und ambulanten Einrichtungen
- Zusammenarbeit mit einem bewährten Träger und Wohlfahrtsverband.
Langjährige Erfahrung
Der Caritasverband Konstanz führte bereits in den fünfziger Jahren für hilfsbedürftige Menschen Vormundschaften und Pflegschaften. Mit der Einführung des neuen Betreuungsrechts 1992 wurden die Anforderungen an diese Arbeit neu gestellt. Die Entmündigung Erwachsener wurde abgeschafft, Vormundschaften und Pflegschaften für Erwachsene in das neue Betreuungsrecht überführt.
Zertifikation
Der Betreuungsverein ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001.